Aus dem Internet-Observatorium #103
Das Google-Urteil / Der fortgesetzte Intel-Niedergang / AI Act / Desinformation
Hallo zu einer neuen Ausgabe - dieses Mal mit eher wirtschaftlichen Themen.
Das Google-Urteil
Google hat ein illegales Suchmonopol - diese gerichtliche Feststellung ist in den USA durchaus eine Überraschung. Ob die Entscheidung des US-Bundesgerichts in Washington eher symbolischer Natur ist oder die Machtverhältnisse sich verschieben, ist allerdings derzeit noch nicht klar.
Konkret wird es, wenn Richter Amit Mehta in den kommenden Monaten entscheidet, mit welchen Maßnahmen diese Monopolstellung aufgelöst werden soll. Wobei er das durchaus zurückstellen könnte, bis Googles angekündigte Berufung(en) entschieden sind. Was zwei bis fünf Jahre dauern würde, denn vor dem Supreme Court entscheidet zunächst ein Bundesberufungsgericht (U.S. Court of Appeals, District of Columbia). Dazwischen gibt es auch noch die Möglichkeit zu einem Settlement, also einer Übereinkunft zwischen Alphabet und dem US-Justizministerium über bestimmte Maßnahmen, die der Konzern umsetzen muss.
Was genau hat Mehta entschieden? Im Kern beruft er sich auf die Leitlinien aus dem Wettbewerbsklagen gegen Microsoft Ende der Neunziger. Diese wiederum beruhen auf dem Sherman Antitrust Act aus dem Jahr 1890. Wer die historischen Details rund um die damaligen Eisenbahn- und später Öl-Monopole nachlesen möchte, kann das bei Ben Thompson tun.
Der Sherman Antitrust Act sagt Folgendes aus: Zwar ist es nicht verboten, sich unternehmerisch zu einem Monopol zu entwickeln. Aber wenn ein Monopolist Verträge - zum Beispiel Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen - abschließt, um dieses Modell zu zementieren, handelt er illegal. Übersetzt: “Du kannst groß sein, aber nicht groß und deshalb böse.” Oder so ähnlich.
Microsoft wurde vor allem die Bündelung von Windows und Internet Explorer zum Verhängnis, kombiniert mit den Vorgaben, die man Hardware-Anbietern von Windows-PCs bei Softwarefragen insgesamt machen konnte.
Bei Google wiederum geht es um die verschiedenen Exklusiv-Vereinbarungen mit Apple, Samsung, Verizon oder Mozilla. Google zahlt letztlich Marketing-/Lizenzgebühren dafür, dass sie auf den wichtigsten Mobil-Plattformen und Browsern als Default erscheinen. Solche Abmachungen sind künftig wohl tabu.
Nun trifft ein derartiges Urteil - besonders in Europa - zunächst auf viel Sympathie. Ich will aber auf eine durchaus berechtigte Kritik hinweisen.
Die lautet folgendermaßen: Suchmaschinen sind auf Verbraucherseite ein Markt ohne Geld, den die Dienste sind (bis auf zu vernachlässigende Ausnahmen) kostenlos. Aber kann ein Nullpreis-Angebot ein Monopolmarkt sein?
Das Geld fließt allerdings (und wie!), nämlich auf dem Werbemarkt. Und hier ist Google bei weitem kein Monopolist, sondern in den USA mit gut 27 Prozent eher Teil eines Oligopols.
Ob ich als Werbekunde bei Google oder Meta oder sonstwie Programmatic Advertising buche, hängt von meinen Präferenzen und dem Umfeld ab. Metha aber betrachtet den Markt für Online-Suchen alleine - und hier hat Google mehr oder weniger ein Monopol. Woraus sich eine Grundsatzfrage ergibt: Sollten Gerichte und Wettbewerbsbehörden den Online-Werbemarkt als Ganzes betrachten oder jedes einzelne Segment? “Was ist der Markt?” ist eben als kartellrechtliche Frage immer das große Ganze, das hinter allem steht.
Der Blick auf das “Backend”, also den Werbemarkt, zeigt aber noch etwas: Mit diesem Urteil manifestiert sich ein Schwenk, den die Wettbewerbsbehörde FTC mit ihrer Chefin Linda Khan auf politischer Ebene ebenfalls vollzogen hat: Anders als seit der Reagan-Zeit entsteht den Verbrauchern nicht nur Schaden, wenn sie wegen Marktmacht höhere Preise zahlen. Sondern auch, wenn der “wettbewerbliche Prozess gestört” ist und sich so der Markt zuungunsten möglicher neuer Konkurrenz verändert (Urteil Seite 219). Ein Beispiel: Apple muss durch den Deal mit Google nicht darüber nachdenken, ob man selber eine eigene Suchmaschine entwickelt. Die Klage selbst hatte übrigens noch die Trump-Regierung erhoben.
Ich würde damit rechnen, dass der Wettbewerbsnachteil der Konkurrenz durch ein Verbot von bezahlten Kooperationen aller Art “geheilt” werden soll. Am stärksten davon wäre wohl Mozilla betroffen. Die Kooperation (Google als Standard-Suchmaschine im Firefox) ist allerdings ohnehin nur noch ein irrelevantes Feigenblatt, mit dem sich Google eher bei der Standardisierung den Rücken freihält. Und was bei Mozilla mit den Google-Geldern in den vergangenen 10+ Jahren an Performance-Verschlechterung von Firefox, an Quatsch und Missmanagement betrieben wurde, spottet auch jeder Beschreibung. Aber das nur am Rande.
Auch Apple steht nun vor einer interessanten Frage: Wie halten wir es mit der Suche in Safari? Ein Deal mit Microsoft (Bing) würde zwar viel Geld bringen (wenn auch nicht so viel mit Google), aber wäre qualitativ ein Rückschritt.
Welche Lösung gäbe es aber etwas jenseits des Kooperationsverbots? Hier ein paar Szenarien.
Lösung 1: Google muss seine Suchtechnologie freigeben. Klingt natürlich utopisch und auch des Urteils nicht angemessen, aber wäre eine völlige Öffnung des Marktes: Google würde seine Technologie für viele kleine Mini-Suchmaschinen zur Verfügung stellen, die diese für eigene Angebote nutzen könnten. Nutzerbezogene Daten würden dabei natürlich ausgeklammert, aber bei einigen Kontext-Daten (Statistiken zu Suchanfragen, Trends, Kontext-Modelle) wäre das Ganze eine diffizile Abwägungssache.
Lösung 2: Aufspaltung der Google-Dienste. Suche, Chrome, Anzeigengeschäft - sie alle könnten bei einer Aufspaltung des Konzerns zu eigenen Firmen werden. Allerdings, darauf weist Torsten Kleinz hin, würden Suche und Anzeigen-Angebot dann wahrscheinlich auch als getrennte Firmen kooperieren, denn sie sind ja letztlich zwei Seiten einer Münze bzw. eines werbefinanzierten Geschäftsmodells. Auch hier würde die Lösung über das, was Google gerichtlich beschieden wurde, hinausgehen.
Lösung 3: Auswahl-Screens bei den Browsern, wie wir sie bereits jetzt in der EU haben. Ich glaube, dass man vor dieser technischen Herangehensweise zurückschreckt und eher auf wirtschaftliche Lösungen setzt. In diesem Fall auch, weil Apple und Samsung zwar Teil des “Fall Google” sind, aber nicht die Beklagten. Es ist aber durchaus möglich, dass sich Apple und Samsung für einen solchen Auswahl-Screen entschieden. Was die Marktanteile nur in geringem Maße weg von Google verschieben würde.
Lösung 4: Mehr Datenschutz beziehungsweise nur noch begrenzte Möglichkeiten für Google, Verhaltensdaten einzelner Nutzer zu sammeln. Kling gut, ist aber in dieser Konsequenz unrealistisch. Und ich bin noch auf keine gute Begründung gestoßen, warum das den aktuellen Fall (bezahlte Partnerschaften) heilen könnte.
Am Ende bleibt ja die Frage: Ändert sich etwas an den Marktanteilen? Geringfügig schon. Aber derzeit ist Google weiterhin das beliebteste Suchprodukt auf dem Markt, und zwar nicht nur wegen der Verbreitung, sondern auch wegen der Qualität (auch wenn die Suche nachgelassen hat. Allerdings verändert sich ja gerade womöglich das Such-Paradigma insgesamt (siehe Ausgabe #87). Das Urteil könnte also in seiner Umsetzung durchaus auf einen nicht völlig, aber doch etwas veränderten Markt treffen. Oder die amerikanischen Nutzerinnen und Nutzer überhaupt nicht groß betreffen - Google-Suche als Standard einstellen, fertig.
Der (fortgesetzte) Intel-Niedergang
Intel ist ja als Chip-Hersteller ziemlich weit weg vom “Internet”. Trotzdem kommt die Firma hier immer mal wieder vor, vor allem im Kontext der Subventionen für das geplante Werk in Magdeburg (siehe #54).
Vergangene Woche ging die Aktie der Firma auf Talfahrt. Die Kurzversion: Der Umsatz geht seit 2021 massiv zurück, selbst im eigentlich boomenden Rechenzentren-Geschäft sinkt er derzeit. Man baut deshalb 15.000 Stellen ab und kürzt alles, was mehr oder weniger entbehrlich ist. Das beinhaltet auch Dividenden.
Noah Smith fasst die Grüne für den Niedergang so zusammen (übersetzt):
“Das Unternehmen wurde fett und selbstgefällig, weil es sich auf seinen alten Geschäftszweig verließ - die Lieferung immer besserer CPUs an Serverfarmen - und verpasste dadurch immer wieder neue Märkte und neue Geschäftsmodelle. Das Foundry-Geschäft von TSMC erwies sich als effizienter als Intel, wenn es darum ging, die Grenzen der Chipherstellung zu verschieben - durch den Einsatz von EUV-Lithographie-Tools, für deren Erfindung Intel selbst bezahlte und die es dann nicht mehr verwendete.
Nvidia wurde zum Meister bei der Entwicklung von Grafikprozessoren für die künstliche Intelligenz, während eine Reihe anderer Unternehmen wie ARM und Samsung Smartphone-Prozessoren mit geringem Stromverbrauch entwickelten. Intel litt unter einem klassischen Fall von Disruption im Stil von Clay Christensen. (…) Hinzu kommt, dass mehrere kurzfristige Faktoren Intel belasten. Die Chip-Knappheit nach der Pandemie hat sich in eine Schwemme verwandelt, die die Umsätze und Gewinne von Intel einbrechen lässt. Die US-Exportkontrollen gegenüber China haben Intels Verkäufe an Huawei unterbunden.”
Vielleicht wäre alles anders gekommen, hätte man vor einigen Jahren die angebotenen 15 Prozent von OpenAI übernommen (aber wer weiß, wie groß am Ende der Geldregen dort sein wird…).
Intel dürfte bald auf die US-Regierung, vermutlich aber auch auf die Bundesregierung mit Bitten um weitere Subventionen zukommen. Die Firma ist gerade ein Fass ohne Boden, aber das passiert alles praktisch mit Ansage. Die Bundesregierung wusste, wie riskant das Projekt und wie angeschlagen Intel ist. Hoffe ich zumindest.
AI Act in Kraft
Seit 1. August ist der AI Act in Kraft. Ich habe das für den Deutschlandfunk vergangene Woche kommentiert - hier das Manuskript zum Nachlesen:
Risiko-Regulierung mit Risiken
Wussten Sie’s? Der “AI Act” ist in Kraft getreten - jenes Mammut-Regelwerk, mit dem die Europäische Union den Einsatz Künstlicher Intelligenz in geordnete Bahnen lenken möchte.
Vom Chatbot über die automatische Sortierung von Job-Bewerbern bis hin zur computerisierten Echtzeit-Steuerung von Verkehrssystemen und Finanzströmen. All das regelt der AI Act - er ist wichtig.
Noch können sich Unternehmen, Organisationen und wir alle darauf vorbereiten: Denn wirklich scharf gestellt wird ein Großteil des AI Act erst in den kommenden beiden Jahren.
Dennoch werden in den kommenden Monaten bereits wichtige Weichen gestellt. Denn viele Details sind noch offen.
Zum Beispiel beim Thema Urheberrecht: So müssen Anbieter grundlegender KI-Modelle wie OpenAI zwar künftig erklären, wo sie die Trainingsdaten herhaben, mit denen sie ihre KI füttern. Wie genau das passiert und wie Rechteinhaber verhindern können, dass ihre Inhalte ohne Einverständnis eingesaugt werden - all das ist derzeit hinter den Brüsseler Kulissen, aber auch bereits vor Gerichten hart umkämpft.
Oder das Thema Bürgerrechte: Die drohen nämlich beim Thema Gesichtserkennung ausgehöhlt zu werden. Zu groß sind in der EU die Begehrlichkeiten der nationalen Sicherheitsbehörden.
Denn die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist der Polizei zwar in der EU nun verboten. Aber nur, wenn sie in Echtzeit stattfindet. Dazu gibt es zahlreiche Ausnahmen - zum Beispiel, wenn nach Verdächtigen diverser Verbrechen gesucht wird. Heißt: Wer sich künftig an einem öffentlichen Platz mit Kameras aufhält, landet mit seinem Gesicht womöglich in einer staatlichen Erkennungssoftware.
Ob es dazu kommt und wie das umgesetzt wird: Das liegt nun in den Händen der Bundesregierung. Genau wie die Nationalstaaten insgesamt durchaus Spielraum haben: Sie können den KI-Einsatz in Wirtschaft und Gesellschaft fördern oder sich mit strengen Compliance-Regeln auf die Risiken konzentrieren.
Gerade die Compliance, also der Erfüllungsaufwand, ist ein leidiges Thema. Der Vorteil einer Komplett-Regulierung wie dem „AI Act“ ist klar: Wer KI anbietet oder einsetzt, muss sich darüber schlau machen, wie risikobehaftet die Software ist.
Doch schon bei der ähnlich vagen Datenschutzgrundverordnung der EU dauerte es Jahre, bis Gerichte Rechtssicherheit schafften. Und beim „AI Act“ sind noch nicht einmal entscheidende Haftungsfragen geklärt.
Für kleinere und mittlere Unternehmen bedeutet das deshalb zusätzlichen Aufwand, wenn sie über den Einsatz moderner Software nachdenken - für europäische KI-Startups hingegen ein echtes Geschäftshindernis. Dabei ist die Förderung von „KI made in Europe“ ein Kernziel der Regulierung.
So könnte es dazu kommen, dass amerikanische Tech-Firmen davor zurückschrecken, ihre KI-Modelle im hoch EU-regulierten Europa überhaupt anzubieten. Aber gleichzeitig europäische Anbieter vor lauter Auflagen nicht in der Lage sind, konkurrenzfähige Alternativen zu entwickeln. Die Folge wäre eine KI-Wüste Europa. Volkswirtschaftlich wäre das ein ziemlich großes Risiko.
Desinformation - ein komplexes Thema
Für den Deutschlandfunk war ich auch an einem Zweiteiler zum Thema Desinformation beteiligt. Genauer gesagt, am zweiten Teil, der Lösungen und Strategien aufzeigen soll (Teil 1 findet sich hier).
Ich finde meinen Beitrag zum Ganzen okay - aber eigentlich wäre eine solche Recherche für ein, zwei Monate ein Vollzeitjob. Nicht nur, weil es Hunderte interessante, sich aber oft widersprechende Studien zum Thema gibt. Sondern auch, weil das Thema wahnsinnig viele Unschärfen und Leerstellen hat. Ich nenne einmal ein paar:
Die weiterhin sehr unscharfe Trennung zwischen Desinformation und Falschinformation im öffentlichen Diskurs.
Das konkrete Ausmaß ausländischer Kampagnen, ihre personelle Besetzung und ihre technischen Mittel (jenseits wachsender Automatisierung bei der Profil- und Content-Erstellung).
Das Zusammenspiel von gesteuerten Kampagnen aus dem Ausland und inländischen Erregungswellen.
Die genauen Mechanismen und zentralen Akteure inländischer Meinungskampagnen (ob Desinformation oder Überzeichnung oder Meinungsbeeinflussung).
Rolle von Dark Social bei der Meinungsbildung.
Die Instrumentalisierung des Schlagworts “Desinformation” oder “Fake News”, um unangenehme Debatten zu diskreditieren, sowie die Folgen für unsere Demokratie (dazu gibt es einiges im besagten Hintergrund).
Die Booster-Netzwerke hinter verschiedenen Formen von Content, von Spam über Click- und Ragebait bis hin zu Desinformation (siehe hierzu in anderem Kontext diese tolle Recherche von 404 Media).
Rolle und Anreiz von Fördergeldern im Bereich der Desinformationsforschung, -analyse und -prophylaxe (z.B. muss das Problem als besonders groß beschrieben werden, um das Geschäftsmodell der eigenen Anti-Desinfo-Firma zu unterfüttern?)
Die Rolle aktiver Polarisierung durch etablierte Akteure im Sinne von “Politiker und/oder Influencer als Anheizer, Wahrheitsverdreher, Ragebait-Drehscheibe - als krassestes Beispiel siehe jüngst in Großbritannien.
Die Folgen der Aufmerksamkeitsökonomie für die Themen-Verkaufe klassischer Medien, aber auch für die Ragebait-Monetarisierer auf Plattformen wie YouTube.
Phänomene wie “aktive Informatiosselektion” (“Ich glaube im tiefsten Inneren nicht, dass Trump die Wahl gewonnen hat, vertrete diesen Standpunkt aber mit Überzeugung”).
Kurz: Das Problem ist vermutlich an einigen Stellen größer, an einigen Stellen weniger dramatisch als gedacht. Das auszuarbeiten, ist eine Mamutaufgabe, die eigentlich nur interdisziplinär und mit ausführlichen Daten- und Fallanalysen zu bewältigen ist. Wäre mal Zeit für eine Podcast-Serie, die sich dessen annimmt.
Notizen
Metas KI-Pitch: Ich gebe zu, dass ich in der Bilanzsaison nicht mehr so genau auf die Kennzahlen der Branche gucke. Aber das KI-Narrativ, dass Mark Zuckerberg auch in der letzten Analysten-Call aufmacht, ist durchaus interessant: generative KI als Werkzeug für Werber, um schneller bessere Anzeigen zu erstellen. Das ist jenseits des Einsatzes von KI in anderen Plattform-Aspekten wie Spam-Erkennung der “offensive Part”. Der defensive Part ist Llama als Open-Source/Open-Weights-KI, um einer Oligopol-Bildung der Konkurrenz entgegen zu wirken.
Die türkische Instagram-Blockade: Obwohl die Instagram-Blockade mehr als 50 Millionen Nutzer in der Türkei betrifft, ist das alles sehr undurchsichtig. Offiziell gibt es noch keine Begründung, außer, dass man sich auf Gesetz Nummer 5651 beruft. Dort sind verschiedene Gründe für Sperr-Verfügungen festgelegt (z.B. Missachtung Atatürks, Online-Drogenhandel, aber auch einfache Verfügungen durch die Regierung). Unklar ist dabei auch, ob Meta etwas online gelassen hat, was der türkischen Regierung nicht gefällt, oder im Kontext der Tötung Ismail Haniyehs bestimmte Lobpreisungen/Würdigungen des Hamas-Führers entfernt und damit die Regierung gegen sich aufgebracht hat.
Links
Offener Brief: Architektur der eID-Wallet unsicher.
X vs. die britische Regierung. (€)
Nvidia im Fokus der Wettbewerbshüter. ($)
Designfehler: Nvidias neuer KI-Chip verspätet sich. ($)
Warum blockt Reddit den Bing-Crawler?
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Hedgefonds Elliott Management warnt vor KI-Hype.
Character.AI und Co.: KI-Startups und der Bailout durch Big Tech. ($)
Was macht uns Menschen im KI-Zeitalter einzigartig?
Eine christliche Kirche, die nur im Internet existiert.
Was KI in der Musik kann - und was nicht.
Worldcoins Erfolg in Kolumbien.
Am Beispiel Programmieren: Warum Pessismus gegenüber LLMs fehl am Platz ist.
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Best Practice: Jens Best im Porträt. (€)
Bis zur nächsten Ausgabe!
Johannes